bluewater multimedia concepts
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Das Unternehmen bluewater multimedia concepts

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Allgemeine Geschäftsbedingungen



  1. Verwender und Anwendungsbereich


  2. Verwender dieser AGB ist die Firma bluewater multimedia concepts e.K., vertreten durch den Inhaber Dipl.-Phys. Thilo Bauer, Birkenweg 24, D-54579 Üxheim, Deutschland, im folgenden Text auch bluewater multimedia concepts genannt.

    Diese AGB finden Anwendung auf alle Tätigkeiten des Verwenders, die beratende Dienstleistungen, die Anfertigung oder den Verkauf von Software oder multimedialen Inhalten aus eigener oder fremder Herstellung sowie die zeitweilige Bereitstellung von Hardware und Software sowie Kommunikationsdienstleistungen (z.B. Web-Hosting) betreffen.


  3. Zusammenarbeit


  4. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.

    Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen bluewater multimedia concepts unverzüglich mitzuteilen.

    Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.

    Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

    Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

    Über den Informationsaustausch der Ansprechpartner wird bluewater multimedia concepts ein Protokoll erstellen. Das Protokoll ist dem Kunden zu übermitteln. Bei gegenteiligen Ansichten hat dieser das Recht, seine Ansicht in das Protokoll aufnehmen zu lassen. Dieses Recht ist spätestens eine Woche nach Empfang des Protokolls auszuüben.


  5. Mitwirkungspflichten des Kunden


  6. Der Kunde unterstützt bluewater multimedia concepts bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird bluewater hinsichtlich der von bluewater multimedia concepts zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren. Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.

    Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, bluewater multimedia concepts im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese bluewater multimedia concepts umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass bluewater multimedia concepts die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.

    Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.


  7. Beteiligung Dritter


  8. Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von bluewater multimedia concepts tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. bluewater multimedia concepts hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn bluewater multimedia concepts aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.


  9. Termine


  10. Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von bluewater multimedia concepts nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden. Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach ? 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.

    Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat bluewater multimedia concepts nicht zu vertreten und berechtigen bluewater multimedia concepts, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. bluewater multimedia concepts wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.


  11. Leistungsänderungen


  12. Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von bluewater multimedia concepts zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber bluewater multimedia concepts äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann bluewater multimedia concepts von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen.

    bluewater multimedia concepts prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt bluewater multimedia concepts, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt bluewater multimedia concepts dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt bluewater multimedia concepts die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.

    Nach Prüfung des Änderungswunsches wird bluewater multimedia concepts dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

    Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen. Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist.

    Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. bluewater multimedia concepts wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.

    Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien ein Vereinbarung über Tagessätz getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von bluewater multimedia concepts berechnet.

    bluewater multimedia concepts ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von bluewater multimedia concepts für den Kunden zumutbar ist.


  13. Vergütung


  14. Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreiseweg vom Sitz von bluewater multimedia concepts mehr als 50 Km beträgt. Die reine Reisezeit wird nicht vergütet. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiterberechnet wird, kann bluewater multimedia concepts eine Handling Fee bis zu einer Höhe von 30% (Dreißig von Hundert) des Wertes erheben.

    Die Vergütung von bluewater multimedia concepts erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von bluewater multimedia concepts, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. bluewater multimedia concepts ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrundeliegenden Vergütungssätze nach billigem Ermessen (? 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Von bluewater multimedia concepts erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich.

    Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von bluewater multimedia concepts getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von bluewater multimedia concepts für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich. Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.


  15. Rechte


  16. bluewater multimedia concepts gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die ?? 69 d und e UrhG.

    Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.

    Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. bluewater multimedia concepts kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.


  17. Schutzrechtsverletzungen


  18. bluewater multimedia concepts stellt auf eigene Kosten den Kunden von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der Kunde wird bluewater multimedia concepts unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Kunde die Agentur nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch.

    Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf bluewater multimedia concepts - unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden - nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.


  19. Rücktritt


  20. Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn bluewater multimedia concepts diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.


  21. Haftung


  22. bluewater multimedia concepts haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet bluewater multimedia concepts nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

    Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der Vergütung der erbrachten Leistung oder des Warenwertes einer verkauften Sache.

    Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet bluewater multimedia concepts insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

    Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von bluewater multimedia concepts.


  23. Abwerbungsverbot


  24. Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von bluewater multimedia concepts abzuwerben oder ohne Zustimmung von bluewater multimedia concepts anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von bluewater multimedia concepts der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.


  25. Geheimhaltung, Presseerklärung


  26. Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.

    Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

    Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

    Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung - auch per e-mail - zulässig.


  27. Sonstiges


  28. Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des ? 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.

    Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden. Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

    bluewater multimedia concepts darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. bluewater multimedia concepts darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.


  29. Zusätzliche Bestimmungen für die Bereitstellung von Netzwerk- oder Kommunikationsdiensten, z.B. Web-Hosting, Internetzugang, Vermietung von Server Hard- und Software


  30. Hardware, Software oder/und Kommunikationsdienste sowie entsprechende Zugänge zur Nutzung derselben stellt bluewater multimedia concepts mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr zur Verfügung. Die Laufzeit der Vereinbarung wird, soweit nichts anderes vereinbart wurde und ohne daß es einer Erneuerung der Vereinbarung bedarf, jeweils um mindestens ein weiteres Jahr verlängert, sofern die Vereinbarung nicht zuvor von einer der beiden Parteien gekündigt wird.

    Für die Vergütung dieser Leistungen ist die Bereitstellung der Leistungen durch bluewater multimedia concepts und deren angebotener Umfang maßgeblich. Die Vergütung ist spätestens 7 Tage nach Beginn der Bereitstellung fällig und ist für den gesamten vereinbarten Zeitraum zu entrichten. Bei einer Verlängerung wird die neuerliche Vergütung wiederum 7 Tage nach Beginn der Verlängerung fällig.

    Die ordentliche Kündigungsfrist endet zwei Monate vor Ablauf der Laufzeit der Vereinbarung, bei einer bewirkten Verlängerung jeweils zwei Monate vor Ablauf der erwirkten Verlängerung. Es gilt das Datum des Eingangs beim jeweiligen Vertragspartner oder der zuständigen Postempfangsstelle. Eine außerordentliche, vorzeitige Kündigung kann nur aus einem wichtigen Grund erfolgen. Der Wunsch nach einer Kündigung selbst ist kein wichtiger Grund. Kann eine Bereitstellung durch bluewater multimedia concepts nicht mehr vertraglich garantiert werden, so ist dies ein wichtiger Grund. Übersteigt die Nutzung durch den Kunden den angebotenen Umfang und der Kunde stimmt einer nachträglichen Anpassung der Vergütung nicht zu, so ist dies ebenfalls ein wichtiger Grund.

    Zusätzlich zu erwerbende Rechte des Kunden ? z.B. die ein- oder mehrjährige Registrierung einer Internet-Domain auf den Namen des Kunden ? werden von bluewater multimedia concepts nur im Auftrag des Kunden bewirkt. Hierfür ist stets der volle Preis zu entrichten. Bei einer Kündigung vor Ablauf solcher Rechte kann der Kunde von bluewater multimedia concepts keine Rückerstattung verlangen ? z.B. eine aus dem fiktiven Differenzzeitraum errechnete Rückerstattung eines Teils der Registrierungsgebühren. Es steht dem Kunden jederzeit frei, die erworbenen Rechte weiterhin in anderer Form wahrzunehmen.

    Für die Vergabe von Domainnamen und deren Nutzung gelten die üblichen Regelungen der jeweiligen Registrierungsstelle sowie entsprechende nationale oder internationale Regelungen für Warenzeichenkennungen und deren Nutzung.

    Vom Kunden selbstverantwortlich bereitgestellte Informationen, multimediale Daten und Inhalte seiner Präsentation unterliegen den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem UrhG. Ihm ist auch bekannt, daß e-mail ohne Zustimmung des Adressaten keine Werbung beinhalten darf (Spam). Bei selbstverantwortlicher Veröffentlichung und Verbreitung seiner Daten und Inhalte über die bereitgestellten Kommunikationsdienste hat er bluewater multimedia concepts selbst von Ansprüchen Dritter freizustellen.

    Der Kunde wird darauf hingewiesen, daß er bei selbstverantwortlicher Gestaltung seiner Präsentation verpflichtet ist, bestimmte, personenbezogene Daten, die ihn selbst als Betreiber seiner Website ausweisen, auf seiner Website in entsprechend gestalteter Form (z.B. in Form eines Impressum oder einer Unternehmenskennzeichnung) bekannt zu gegeben, mindestens seinen Namen und vollständige Anschrift. Gemäß geltender Bestimmungen für Tele- und Mediendienste sowie auch geltender EU-Bestimmungen, wie etwa geltende eCommerce Richtlinien, können darüberhinaus weitere Kennzeichenpflichten bestehen.

    Der Kunde wird gemäß ? 33 BDSG darauf hingewiesen, daß Angaben zu seiner Person gespeichert werden.

    Mitgeteilte Zugangsdaten um die bereitgestellte Hard- und Software sowie Kommunikationsdienste zu nutzen sind vom Kunden bzw. seinen benannten Vertretern streng vertraulich zu behandeln und dürfen ? selbst auf Verlangen eines Mitarbeiters von bluewater multimedia concepts ? keiner Person mitgeteilt werden. Wird ihm bekannt, daß Dritte unbefugt Kenntnis von diesen Daten erlangt haben, so hat er dies bluewater multimedia concepts unverzüglich anzuzeigen. Mißachtet er diese Regelung so verletzt er eine wesentliche Vertragspflicht.

    Der Kunde darf bereitgestellte Geräte (z.B. Server), die bereitgestellten Netzwerkzugänge sowie zum Betrieb erforderliche Software ausschließlich nach Umfang der bestellten Leistungen nutzen. Insbesondere bei Systemen, bei denen der Kunde selbst in der Lage ist die technische Konfiguration abzuändern, hat der Kunde selbst Sorge für die technisch einwandfreie Funktion zu tragen. Insbesondere ist es ihm nicht gestattet, ohne Rücksprache mit bluewater multimedia concepts, zusätzliche Software zu installieren oder Dienste aufzubauen, die einem anderen Zweck dienen, als die bestellten Leistungen. Wird eine solche durch den Kunden selbständig herbeigeführte Vertragsverletzung bekannt, so ist dies ein außerordentlicher Kündigungsgrund. Ferner ist bluewater multimedia concepts berechtigt, die entsprechend genutzten Mehrleistungen rückwirkend zu berechnen und diese sowie seine eigenen Aufwände zum "Rückbau" in die Ausgangskonfiguration in Rechnung zu stellen ? auch im Falle einer erfolgten Kündigung. Der Kunde ist nicht berechtigt etwaige Ersatzansprüche aus seiner selbständigen Handlung und in Folge auftretender Probleme abzuleiten.

    Bei Schäden oder Betriebsstörungen an fremden Sachen, die beispielsweise die Leistungserbringung seitens bluewater multimedia concepts oder seiner Erfüllungsgehilfen gegenüber anderen Dritten gefährden, beeinträchtigen oder gar unmöglich werden lassen und die der Kunde durch unsachgemäßes, fahrlässiges oder grob fahrlässiges Verhalten oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zu vertreten hat, kann der Kunde selbst und nach Schadensumfang ersatzpflichtig werden.


  31. Schlussbestimmungen


  32. Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per e-mail erfolgen.

    Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

    Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bonn, soweit zulässig.

    Bornheim im November 2010



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